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Kommunalpolitik - was bedeutet das?


„Wer an den Dingen seiner Gemeinde nicht Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger.“

Diese Aussage stammt von Perikles (ca. 500 – 429 v. Ch.), einem Staatsmann aus Athen.

Sicherlich ist dieses Statement ein wenig übertrieben, wenn man nur die Wortwahl betrachtet – inhaltlich jedoch muss man Perikles durchaus recht geben: Unsere Demokratie stützt sich zum einen auf die horizontale Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative), aber auch auf die vertikale Gewaltenteilung (Bund, Länder, Kommunen). In Bayern ist dieses „Phänomen“ der vertikalen Gewaltenteilung besonders ausgeprägt: Auf kommunaler Ebene wirken die Bezirke, die Landkreise und jede einzelne Gemeinde an der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens mit!

Den Kommunen (und damit selbstverständlich auch dem Markt Prien a. Chiemsee) fällt dabei nach der bayerischen Verfassung und der bayerischen Gemeindeordnung als „ursprüngliche Gebietskörperschaft mit Selbstverwaltungsrecht“ eine ganz besondere Aufgabe bzw. Rolle zu: Die eigenständige Regelung aller Fragen, die das Zusammenleben der Menschen im Gemeindegebiet betrifft.

Wir alle können durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen – welche in der Regel alle sechs Jahre stattfinden – und durch die Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides somit mitbestimmen, wie das Zusammenleben innerhalb unserer örtlichen Gemeinschaft gestaltet wird!